"Wer ist für die Planung und Kostenübernahme einer Bestattung zuständig?"
Hallo liebes Funeria-Team, kürzlich ist der Vater meines Mannes verstorben. Die beiden hatten über viele Jahre hinweg keinen Kontakt. Jetzt soll mein Mann sich erstens um die Bestattung kümmern und gleichzeitig auch für die anfallenden Kosten aufkommen. Ist das überhaupt rechtens? Mein Mann und sein Vater hatten nie ein gutes Verhältnis. Sein Vater hat keine Frau und außer ihm gibt es auch keine weiteren Kinder oder Verwandte.
Tatiana M. aus Essen, per Email
Liebe Tatiana,
grundsätzlich gilt: Die nächsten Verwandten müssen dafür sorgen, dass der Verstorbene bestattet wird. Das Gesetz zieht als erstes die Ehe- oder Lebenspartner des Verstorbenen zur Verantwortung. Jedes Bundesland verfügt über seine eigenen Bestattungsgesetze, die sich mehr oder weniger stark voneinander unterscheiden. Die Reihenfolge der bestattungspflichtigen Personen hingegen ist in allen Bundesländern einheitlich geregelt: EhepartnerInnen/ LebenspartnerInnen, Kinder, Eltern, Geschwister, Partner, andere Sorgeberechtigte (z.B. Vormund), Großeltern, Enkelkinder und Verwandte bis 3. Grades. Bestattungspflichtige müssen allerdings nicht zwangsläufig auch für die Bestattungskosten aufkommen. Wer zur Zahlung herangezogen wird, ist durch die sogenannte Kostentragungspflicht festgelegt, die besagt, dass die Erben finanziell für die Beerdigung aufkommen müssen. Sollte dein Mann nicht zuvor durch seinen Vater enterbt worden sein, muss er als bestattungspflichtiger Angehöriger auch für die Kosten aufkommen. Sollte der Nachlass nicht ausreichen, um die Kosten der Bestattung zu decken, könnte dein Mann durch Haftungsbeschränkung vermeiden, die Beerdigung aus eigener Tasche zu bezahlen.
Fälle wie der deines Mannes sind keine Seltenheit und oftmals sehr problematisch und belastend. Allerdings werden Angehörige nur in Ausnahmefällen von der Bestattungspflicht entbunden. Verletzungen der Unterhaltspflicht und ein schlechtes Verhältnis zu Lebzeiten zählen leider nicht dazu.